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750€
Empfehlen und profitieren
Du kennst jemanden für die IDE? Wenn die Person einen Kurs startet, erhältst du 500€ oder eine Sachprämie deiner Wahl.
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So kassierst du - 3 Schritte
Empfehlen
Fülle das untenstehende Formular aus und teile uns deine Empfehlung mit.
Kursstart
Deine Empfehlung meldet sich an und startet bei der IDE.
Belohnung
Wir belohnen dich mit 500€ oder einer Sachprämie deiner Wahl.
Geld oder Gadget? Du entscheidest.

PlayStation 5

Nintendo Switch

Premium-Kopfhörer

500€
Die Belohnung erhält der:die angegebene Empfehlungsgeber:in.
Jetzt anmelden und belohnt werden
FAQ
Die Belohnung erhält der von Dir angegebene Empfehlungsgeber für Deine erfolgreiche Teilnahme.
500 € oder Sachprämien im Wert von ca. 500 € (z. B. PlayStation 5, Nintendo Switch, Premium‑Kopfhörer).
Nach bestätigten 3 Monaten Teilnahme (zzgl. interner Prüfung bis max. 14 Tage).
Es zählt die zuerst registrierte Empfehlung ("first regestration wins"). Bitte gib den:die richtige:n Empfehlungsgeber:in an.
Die 3-Monats-Frist unterbricht sich; ein Anspruch entsteht erst bei drei vollen, aufeinanderfolgenden Monaten.
Ja – beim Empfehlungsgeber. Details in den Teilnahmebedingungen unten.
Mitarbeitende/Beauftragte des IDE sowie Amtsträger:innen/BA/Jobcenter sind ausgeschlossen; Selbstempfehlungen sind nicht zulässig.
Es besteht kein Anspruch, wenn Du in den letzten 6 Monaten bereits als Lead/Bewerber:in beim IDE erfasst warst.
Mehrere Empfehlungen sind möglich; das IDE kann ab einer bestimmten Anzahl auf Affilliate-Bedingungen umstellen (siehe Teilnahmebedingungen unten).
§ 1 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. (2) Ausgeschlossen sind Mitarbeitende/Beauftragte der IDE Institute for Digital Education GmbH und verbundener Unternehmen sowie Amtsträger, Beschäftigte und Beauftragte der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter und vergleichbarer Behörden. (3) Selbstempfehlungen sind ausgeschlossen; Empfehlungsgeber und empfohlene Person dürfen nicht identisch sein.
§ 2 Registrierung & Lead‑Zuweisung
(1) Die empfohlene Person registriert sich selbst über das offizielle Formular und gibt den Empfehlungsgeber (Name und E‑Mail) an. (2) Bei Mehrfachmeldungen derselben empfohlenen Person gilt first registration wins – maßgeblich ist der eingegangene Zeitstempel. (3) Kein Prämienanspruch, wenn die empfohlene Person in den letzten 6 Monaten bereits als Lead/Bewerber in unserem System erfasst war.
§ 3 Erfolgsdefinition
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn die empfohlene Person (a) eine Weiterbildung der IDE beginnt und (b) mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung teilnimmt. Unterbrechungen, Widerrufe, Abbrüche oder Umschreibungen auf andere Träger unterbrechen die Frist; sie beginnt erst mit erneuter aktiver Teilnahme neu.
§ 4 Belohnungen (Prämien)
(1) Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält der Empfehlungsgeber wahlweise (a) 750 € per Überweisung (nur für innerhalb des Aktionszeitraums registrierte Empfehlungen; danach 500 €) oder (b) eine Sachprämie aus dem aktuellen IDE‑Prämienkatalog mit einem Gegenwert von ca. 500 € (inkl. MwSt., UVP; Verfügbarkeit vorbehalten). (2) Pro empfohlener Person wird nur eine Belohnung gewährt. (3) Eine Barauszahlung von Sachprämien ist ausgeschlossen.
§ 5 Auswahl & Auszahlung
(1) IDE kontaktiert den Empfehlungsgeber zur Auswahl der Belohnung nach Erfüllung der Erfolgsdefinition. (2) Barauszahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf ein inländisches Konto. (3) Der Belohnungsanspruch entsteht 14 Tage nach Erreichen der 3‑Monats‑Teilnahmeschwelle und nach Abschluss der internen Prüfung. (4) Der Anspruch muss binnen 3 Monaten nach Anspruchsentstehung geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). (5) IDE kann geeignete Identitäts‑ und Anspruchsnachweise anfordern.
§ 6 Kappung & Umstufung
(1) Bis zu 3 Belohnungen pro Kalenderjahr je Empfehlungsgeber werden als Privat‑Referral abgewickelt. (2) Ab der 4. Belohnung kann IDE die Teilnahme an gesonderte Affiliate‑Bedingungen knüpfen (separater Vertrag).
§ 7 Steuern & Sozialleistungen
(1) Geld‑ und Sachbelohnungen stellen in der Regel sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG dar und sind steuerpflichtig. Die gesetzliche Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr für solche Einkünfte kann einschlägig sein; bei Überschreitung ist der volle Betrag steuerpflichtig. (2) Empfangende sind für die korrekte steuerliche Behandlung verantwortlich. Beziehende von Sozialleistungen informieren ggf. ihren Leistungsträger.
§ 8 Missbrauch & Ausschluss
IDE kann Belohnungen verweigern oder zurückfordern, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch, Täuschung, Absprachen, Scheingeschäfte oder Umgehungen (z. B. identischer Haushalt ohne echten Empfehlungsbezug) vorliegen.
§ 9 Unabhängigkeit der Weiterbildung
Belohnungen haben keinen Einfluss auf Aufnahmeentscheidung, Unterricht, Bewertungen oder Betreuung von Teilnehmenden.
§ 10 Änderungen & Beendigung
(1) IDE kann das Programm jederzeit ändern oder beenden. Bereits entstandene, ordnungsgemäß erfüllte Belohnungsansprüche bleiben unberührt. (2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Aktionsklausel (750 €)
(1) Zeitlich befristete Aktion „750 € statt 500 €“: Gilt für Empfehlungen, die bis zum 30.09.2025 (23:59 Uhr, MEZ) über das offizielle Formular registriert werden. Die erhöhte Belohnung wird fällig, wenn die Empfehlung die Erfolgsdefinition gemäß § 3 erfüllt. (2) Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt wieder die Standardbelohnung (500 €). Bereits registrierte Empfehlungen innerhalb des Aktionszeitraums behalten ihren Anspruch auf die erhöhte Belohnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.Verantwortlicher
IDE Institute for Digital Education GmbH, [Anschrift], E‑Mail: datenschutz@ide.example
Zwecke & Rechtsgrundlagen
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Kontaktaufnahme zur Beratung über Weiterbildungen und Abwicklung des Empfehlungsprogramms (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – vorvertragliche Maßnahmen)
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Betrugsprävention, Missbrauchsvermeidung, System‑/Kampagnenanalyse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse)
Kategorien personenbezogener Daten
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Teilnehmerdaten: Name, E‑Mail, optional Telefon, Programmwunsch, Angaben zum Bildungsgutschein
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Empfehlungsgeber: Name, E‑Mail
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Protokolle: Zeitstempel, Anmelde‑/Statusdaten, Zuordnung Empfehlungsgeber, Prüfvermerke
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Auszahlungsdaten (nur beim Empfehlungsgeber bei Geldbelohnung): IBAN, Auszahlungsbeleg
Empfänger
Interne Fachabteilungen, IT‑/CRM‑Dienstleister, Zahlungsdienstleister (bei Geldbelohnungen), Versanddienstleister (bei Sachprämien). Keine Übermittlung in Drittstaaten ohne angemessenes Schutzniveau.
Speicherdauer
Marketing‑/Programmprotokolle bis zu 24 Monate; Vertrags‑ und Abrechnungsunterlagen gemäß handels‑ und steuerrechtlichen Vorgaben bis zu 10 Jahre.
Betroffenenrechte
Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO); Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde. Widerrufe von Einwilligungen wirken nur für die Zukunft.
Telefon & E‑Mail
Kontakt erfolgt auf Basis deiner eigenen Anmeldung. Kein Werbeanruf ohne deine vorherige Bitte um Rückruf. E‑Mails enthalten ausschließlich programmbedingte Informationen.
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